Die Lehrzeit zum/zur Fleischer-Fachverkäufer/in beträgt in der Regel drei Jahre.
Unter bestimmten Umständen - zum Beispiel bei überdurchschnittlichen Leistungen, bei einem Abschluss an einer Real- oder einer Berufsfachschule oder an einem Gymnasium - kann sie auf zwei Jahre
verkürzt werden. Es ist jedoch keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Erwartet werden allerdings gute schulische Leistungen besonders in den Fächern Deutsch und Rechnen.
Die Lehre erfolgt nach dem dualen Prinzip, das heißt neben der Arbeit im Betrieb besucht der oder die Auszubildende die Berufsschule. Bei den Fleischerlehrlingen kommt noch die überbetriebliche
Lehrlingsunterweisung hinzu.Wie bei der Fleischerlehre dient auch bei Ausbildung zum/zur Fleischerei-Fachverkäufer/in das erste Lehrjahr als "berufsfeldbreite" Grundbildung.
Die Inhalte der gesamten Lehre sind in der Ausbildungsverordnung verankert:
Am Ende des zweiten Lehrjahres muss eine Zwischenprüfung absolviert werden. Nach dem dritten Lehrjahr dann die aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil zusammengesetzte Abschlussprüfung. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung ist die Lehrzeit beendet. Aus der/dem Auszubildenden ist ein(e) Fleischerei-Fachverkäufer/in geworden.