Die Lehrzeit zum/zur Fleischer/in beträgt in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Umständen - zum Beispiel bei überdurchschnittlichen Leistungen, bei einem Abschluss an einer Real- oder einer Berufsfachschule oder an einem Gymnasium - kann sie auf zwei Jahre verkürzt werden.Es ist jedoch keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Erwartet werden allerdings gute schulische Leistungen besonders in den Fächern Deutsch und Rechnen.
Die Lehre erfolgt nach dem dualen Prinzip, das heisst neben der Arbeit im Betrieb besucht der oder die Auszubildende die Berufsschule. Bei den Fleischerlehrlingen kommt noch die überbetriebliche
Lehrlingsunterweisung hinzu. Während das erste Lehrjahr der beruflichen Grundbildung dient, stehen im zweiten und dritten Jahr die fachlichen Komponenten einschließlich der Spezialisierung in den
letzten sechs Monaten im Vordergrund.
In der Ausbildungsordnung sind die zu lernenden Kenntnisse und Fertigkeiten im Rahmen des "Ausbildungsberufsbildes" festgelegt. Dies sind einerseits die traditionellen Kernkompetenzen des
Fleischers, zusätzlich sind aber Lehrinhalte hinzugekommen, die sich an den veränderten Angeboten und Dienstleistungen eines modernen Fleischer-Fachgeschäfts orientieren.
Sie umfassen für alle Auszubildenden:
Zusätzlich stehen dem Auszubildenden sechs Wahlqualifikationsbausteine zur Auswahl, aus denen er zwei belegen muss. Dies ermöglicht noch mehr Praxisbezug und eine noch zielgerichtetere Ausbildung als bisher.
Junge Auszubildende im Fleischerhandwerk haben so noch mehr Möglichkeiten, ihre Lerninhalte auf den späteren Berufsalltag zuzuschneiden. Am Ende des zweiten Lehrjahres muss eine Zwischenprüfung
absolviert werden. Nach dem dritten Lehrjahr dann die aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil zusammengesetzte Abschlussprüfung.
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung ist die Lehrzeit beendet. Aus der/dem Auszubildenden ist ein(e) Fleischergeselle oder Gesellin geworden.